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Häufig gestellte Fragen

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Warum habe ich eine Ankündigung zu Vermessungsarbeiten erhalten, obwohl ich keine Vermessung beantragt habe?

Wie läuft eine Katastervermessung ab?

Wie lang kann eine Katastervermessung dauern?

Was kostet eine Katastervermessung?

Alle Vermessungsbehörden und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure erheben für die von Ihnen vorgenommenen öffentlich-rechtlichen Leistungen Kosten und Auslagen nach der Sächsischen Vermessungskostenverordnung (SächsVermKoVO) vom 29. Juni 2019 (SächsGVBl. S. 551), in der jeweils geltenden Fassung. Gern erstellen wir Ihnen eine Kostenschätzung für Ihre spezielle Angelegenheit. Diese Leistung ist natürlich kostenlos.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung der Vermessung und Übernahme der Vermessungsunterlagen in das Liegenschaftskataster durch die untere Vermessungsbehörde gebührenpflichtig ist. Ihre Beauftragung und Weitergabe an die zuständige untere Vermessungsbehörde regeln wir als Kundenservice. Die Rechnungen werden von der unteren Vermessungsbehörde direkt an Sie gestellt und enthalten keine Mehrwertsteuer.

Wie beantragt man eine Katastervermessung?